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Vertraulichkeitsvereinbarung ​​

Zwischen der

Allgayer & Taylor Immobilien GbR
Trautenwolfstraße 9
80802 München
– nachfolgend „Allgayer & Taylor“ –
 

und der Person bzw. dem Unternehmen, die bzw. das diese Vertraulichkeitsvereinbarung im Rahmen einer Anfrage zu dem nachfolgend bezeichneten Projekt elektronisch akzeptiert
– nachfolgend „Empfänger“ –
 

wird folgende Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen.
 

Projekt: Ferienimmobilien-Investment Norddeutschland
 

1. Gegenstand

Im Zusammenhang mit der Prüfung eines möglichen Erwerbs bzw. einer möglichen Vermittlung des vorgenannten Ferienimmobilien-Investments erhält der Empfänger von Allgayer & Taylor nicht öffentlich zugängliche Informationen und Unterlagen zum Projekt.
 

2. Vertraulichkeit

Der Empfänger verpflichtet sich, sämtliche ihm von Allgayer & Taylor zur Verfügung gestellten nicht öffentlich zugänglichen Informationen, Unterlagen, Daten und Inhalte vertraulich zu behandeln.

Die Informationen und Unterlagen dürfen ausschließlich zur Prüfung einer möglichen Transaktion im Zusammenhang mit dem vorgenannten Projekt verwendet werden.
 

3. Zulässige Weitergabe an Berater

Der Empfänger darf Informationen und Unterlagen im erforderlichen Umfang an unmittelbar mit der wirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen oder finanziellen Prüfung der möglichen Transaktion beauftragte professionelle Berater weitergeben.

Hierzu zählen insbesondere:

  • finanzierende Kreditinstitute,

  • Steuerberater,

  • Rechtsanwälte,

  • Wirtschaftsprüfer sowie

  • sonstige unmittelbar mit der Prüfung der Transaktion beauftragte professionelle Berater.

Der Empfänger trägt dafür Sorge, dass diese Personen die erhaltenen Informationen ebenfalls vertraulich behandeln und ausschließlich zur Prüfung der möglichen Transaktion verwenden.
 

4. Nicht zulässige Weitergabe

Ohne vorherige Zustimmung von Allgayer & Taylor ist insbesondere eine Weitergabe der Informationen und Unterlagen an andere Kaufinteressenten, Kunden, Makler, Vermittler, Geschäftspartner oder sonstige nicht unmittelbar mit der Prüfung der möglichen Transaktion beauftragte Dritte nicht gestattet.

Dies gilt insbesondere auch für die Veröffentlichung, Vervielfältigung oder öffentliche Verbreitung der Unterlagen oder einzelner Inhalte daraus.

Eine Weitergabe durch Makler oder Vermittler an eigene Kaufinteressenten oder Kunden bedarf der vorherigen Abstimmung mit Allgayer & Taylor.
 

5. Folgen bei Verstößen
Bei einer schuldhaften unbefugten Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstigen vertragswidrigen Nutzung vertraulicher Informationen oder Unterlagen haftet der Empfänger nach den gesetzlichen Vorschriften. Allgayer & Taylor bleibt insbesondere berechtigt, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
 

6. Fortgeltung

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch dann fort, wenn es nicht zum Erwerb, zur Vermittlung oder zu einer sonstigen Transaktion im Zusammenhang mit dem Projekt kommt.
 

7. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Es gilt deutsches Recht.
 

Zustandekommen der Vereinbarung

Diese Vertraulichkeitsvereinbarung kommt zustande, indem der Empfänger im Anfrageformular die entsprechende Checkbox aktiviert und das Formular absendet.
 

Mit Aktivierung der Checkbox bestätigt der Empfänger, die Vertraulichkeitsvereinbarung gelesen zu haben und dieser zuzustimmen.
 

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