Rahmenbedingungen für Ihre Tippgeber-Prämie
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Unbekanntes Objekt: Das vorgeschlagene Objekt ist uns bisher noch nicht bekannt und wurde uns auch von keinem Dritten vorab gemeldet.
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Keine öffentliche Vermarktung: Die Immobilie ist aktuell noch nicht offiziell am Markt inseriert (z. B. auf Immobilienportalen, in Zeitungen, sozialen Medien oder durch Schilder vor Ort).
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Regionaler Fokus: Die Verkaufs- oder Mietimmobilie befindet sich in München oder der umliegenden Region.
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Rechtzeitige Vereinbarung: Die Prämie muss zwingend vor der eigentlichen Empfehlung oder dem Abschluss des Vermittlungsauftrages schriftlich mit uns abgestimmt und von uns bestätigt sein. Nachträgliche Ansprüche können wir nicht berücksichtigen.
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Ausschluss von Eigen-Geschäften: Hinweise auf Immobilien, die in Ihrem eigenen Besitz stehen oder Ihrem Lebenspartner bzw. Ihrer Lebenspartnerin gehören, können nicht prämiert werden.
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Auszahlung nach Erfolg: Der Anspruch auf die Prämie entsteht erst mit dem erfolgreichen Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages und wird ausgezahlt, sobald die Maklerprovision vollständig auf unserem Konto eingegangen ist.
